Vermögens- und Steuerermittlung

Zu unseren Aufgaben gehört die Errichtung von Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen aller Branchen für Einzelunternehmen, Vereine, Landwirtschaftliche Betriebe, Personen- und Kapitalgesellschaften und die dazugehörenden Jahressteuererklärungen.

Gewinnermittlung

  • Aufstellung der Jahresabschlüsse nach Handelsrecht
  • Entwicklung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz oder Ableitung des steuerlichen Ergebnisses
  • Aufstellung von Sonderabschlüssen (Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse, Auseinandersetzungsbilanzen)
  • bilanzpolitische Beratung und Bilanzanalyse
  • Führung der Inventarverzeichnisse mit Anlagen- und Abschreibungsspiegel
  • Erstellung des Anhangs und Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts als Ergänzung des Jahresabschlusses
  • Überprüfung selbst erstellter Bilanzen und Bilanzberichte für steuerliche Zwecke
  • Für Freiberufler und kleinere Unternehmer sowie für sonstige Gewinnermittlungen erstellen wir Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG oder auf Wunsch eine Steuerbilanz.

Jahresabschlüsse

  • Jahresabschluss mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung
  • Einnahme-Überschuß-Rechnung
  • Bilanzen für Einzelunternehmen, Vereine, Landwirtschaftliche Betriebe, Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
  • Unterstützung bei aktiver Bilanzpolitik
  • Betriebliche Steuererklärungen
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Vermögensaufstellung
  • Umwandlungen

Jahressteuererklärungen

  • Einkommensteuer für unbeschränkt Steuerpfl. und beschränkt Steuerpfl.
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer

 Controlling