Zu unseren Aufgaben gehört die Errichtung von Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen aller Branchen für Einzelunternehmen, Vereine, Landwirtschaftliche Betriebe, Personen- und Kapitalgesellschaften und die dazugehörenden Jahressteuererklärungen.
Gewinnermittlung
- Aufstellung der Jahresabschlüsse nach Handelsrecht
- Entwicklung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz oder Ableitung des steuerlichen Ergebnisses
- Aufstellung von Sonderabschlüssen (Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse, Auseinandersetzungsbilanzen)
- bilanzpolitische Beratung und Bilanzanalyse
- Führung der Inventarverzeichnisse mit Anlagen- und Abschreibungsspiegel
- Erstellung des Anhangs und Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts als Ergänzung des Jahresabschlusses
- Überprüfung selbst erstellter Bilanzen und Bilanzberichte für steuerliche Zwecke
- Für Freiberufler und kleinere Unternehmer sowie für sonstige Gewinnermittlungen erstellen wir Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG oder auf Wunsch eine Steuerbilanz.
Jahresabschlüsse
- Jahresabschluss mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung
- Einnahme-Überschuß-Rechnung
- Bilanzen für Einzelunternehmen, Vereine, Landwirtschaftliche Betriebe, Personen- und Kapitalgesellschaften
- Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
- Unterstützung bei aktiver Bilanzpolitik
- Betriebliche Steuererklärungen
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen
- Vermögensaufstellung
- Umwandlungen
Jahressteuererklärungen
- Einkommensteuer für unbeschränkt Steuerpfl. und beschränkt Steuerpfl.
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Erbschaft- und Schenkungssteuer
Controlling